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VGH Bayern, 01.07.2015 - 13 A 14.1394 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Flurbereinigung;Ablehnung der Richter eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens
- rewis.io
Erfolgloses Ablehnungsgesuch gegen gesamten Spruchkörper
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.10.2014 - 13 A 14.1394
- VGH Bayern, 01.07.2015 - 13 A 14.1394
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 13 A 14.1394
Der Kläger begründet sein Gesuch nicht mit individuellen, die Richter betreffenden Tatsachen, die zur Besorgnis führen könnten, sie würden nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden oder hätten sich in der Sache bereits festgelegt (siehe hierzu BVerfG vom 5.4.1990 BVerfGE 82, 30). - BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74
Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 13 A 14.1394
Die Ablehnung aller Richter eines Senats kann grundsätzlich in Betracht kommen, wenn individuell auf die Person der einzelnen Richter bezogene Befangenheitsgründe vorliegen oder eine Kollegialentscheidung den Grund für die Ablehnung darstellt und die Befangenheit aus konkreten, in der Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird (BVerwG, U.v. 5.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = BayVBl 1976, 346). - BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89
Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 13 A 14.1394
Nach Beendigung der Instanz kann ein Richter grundsätzlich nicht mehr wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (BVerwG, B.v. 6.10.1989 - 4 CB 23.89 - NVwZ 1990, 460). - BVerwG, 07.08.1998 - 6 B 69.98
Verwaltungsprozeßrecht - Erfordernis persönlicher Urteilsunterzeichnung
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 13 A 14.1394
Das Erfordernis persönlicher Unterzeichnung gilt für die den Beteiligten zuzustellenden Ausfertigungen nicht (BVerwG, B.v. 7.8.1998 - 6 B 69/98 - juris).